Streuobst - in Hessen ein Dauerbrenner. |
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Bei der Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes 2006 konnte der BUND nur mit großer Anstrengung den Status der Streuobstbestände als gesetzlich geschützte Biotope aufrecht erhalten und 2007 gab jüngst ein politischer Erlass über eine mögliche Neudefinition von "Streuobst" Anlass zur Besorgnis, der wiederum unserer Klärung bedurfte. Es gilt also, stetig am Thema dran zu bleiben und v. a. die Bevölkerung über die Bedeutung des Streuobstes zu informieren, denn wie heißt es so schön "Nur was man kennt kann man auch lieben - und was man liebt, das ist man auch bereit zu schützen." In Streuobstwiesen können zwischen 2.000 und 5.000 Tierarten beheimatet sein. Den größten Anteil nehmen dabei Insekten, wie Käfer, Wespen, Hummeln und Bienen ein, für viele Vogelarten sind alte Streuobstbestände durch ihren Höhlen- und Totholzreichtum die ideale Lebensstätte. Dem Menschen bringen sie gleichermaßen Nutzen: Streuobstwiesen zeichnen sich durch eine Bewirtschaftung ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel aus und leisten somit einen wertvollen Beitrag zur gesunden Ernährung. Die Vermarktung vor Ort stärkt die lokale Wirtschaft und mit ihren unterschiedlichen Wuchsformen, Blühzeiten und Herbstfärbungen gestalten sie die Landschaft. Bis zum 20. Jahrhundert entstanden über 6.000 Obstsorten, darunter teils nur örtlich verbreitete Sorten, die mit ihrer traditionellen Bewirtschaftungsweise ein Teil der Landeskultur sind. Außerdem gilt die Vielfalt der alten Sorten gegenüber Krankheiten und Schaderregern als besonders robust und ist somit ein wertvolles genetisches Potential.
Aufgrund ihres Wertes dürfen Streuobstbestände nicht still und heimlich durch Bebauung, Zerschneidung und Nutzungsänderung verschwinden. Ihr Bestand muss vielmehr regelmäßig erfasst und öffentlich dargestellt werden. Die Streuobstwiese ist eine traditionelle Form des Obstbaus, in Unterscheidung zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen. Sie beherbergt meist hochstämmige Obstbäume (Apfel, Birne, Pflaume, Zwetschge, Walnuss, Kirsche u.a.; Astansatz ab 1,60 m), aber auch alte Halb- oder Niederstämme (unter 1,60 m). Die Bestände setzen sich nach Alter, Sorte und Baumform oft uneinheitlich zusammen und werden ohne synthetische Behandlungsmittel bewirtschaftet. Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen, die sowohl der Obsterzeugung als auch der Grünlandnutzung (Mähwiese oder Viehweide) dient. Mit den Kartierungen soll ab Spätsommer 2008 gemeinsam begonnen werden, um die Öffentlichkeitswirksamkeit zu steigern. Über den weiteren Fortgang unserer Planungen informieren wir Sie in allen BUND-Hessen-Medien. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung und schöne Aktionen unserer Ortsverbände! |
Bitte vor Start der Kartierung im Sommer nochmals den Kartierbogen aufrufen, da sich evtl. noch leichte Änderungen ergeben können. |
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