Ökokonto im Wald als zielgenaues Instrument des Naturschutzes
Exemplarische Umsetzung im Staats-, Körperschafts- und Privatwald Hessens

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens

totholzAus den Vorgaben zur Eingriffsregelung in den §§ 18 und 19 BNatSchG heraus ergibt sich ein zwingender Bedarf die Eingriffswirkungen von Vorhaben durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Aufgrund ständig wachsender Konflikte bezüglich der Flächenverfügbarkeit gestaltet sich die praktische Umsetzung dieser Vorgaben zunehmend schwierig. Insbesondere die oft vorgetragene Doppelbelastung landwirtschaftlich genutzter Flächen durch einerseits die Eingriffsvorhaben und andererseits die dazu notwendigen Kompensationsmaßnahmen hat dazu geführt, dass die naturschutzrechtliche Kompensation vermehrt in den Wald verlagert werden soll. Aufgrund ihres Potenzials, Win-Win-Situationen für Planungsträger, Forstwirtschaft und Naturschutz zu generieren, finden hierbei zunehmend vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen statt, die in so genannten Ökokonten gebucht werden. Die entsprechenden Verfahren befinden sich allerdings in vielen Bundesländern noch in der Erprobung oder im Umbruch.
Am Beispiel Hessens - hier wird aktuell die bisher gültige Ausgleichsabgabenverordnung durch die Kompensationsverordnung ersetzt - sollen exemplarisch Defizite der Umsetzungspraxis analysiert und in einem auf Partizipation aller Akteure aufbauenden Projekt konsens-orientiert neue Lösungen erarbeitet werden.

Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden

Zentraler Baustein des Projektes ist die modellhafte Umsetzung von Ökokonto-Maßnahmen in Staats-, Kommunal- und Privatwald. Die hierbei generierten Ökopunkte stellen gleichzeitig den Großteil des vom Antragsteller erbrachten Eigenanteils.
Zusätzlich sollen unter Partizipation aller Beteiligten im Rahmen einer sich auf Workshops, Projektgespräche und eine Internet-Plattform stützenden Projektkommunikation Defizite in der aktuellen Praxis aufgearbeitet werden. Zur Lösung von Konflikten sowie zur Methodenentwicklung werden drei Projektmodule bearbeitet:

Modul A - Bewertung

Da die Abgrenzung naturschutzfachlicher Basisleistungen der Forstwirtschaft bzw. nach verschiedenen Rechtsquellen (z. B. FFH-Richtlinie, artenschutzrechtliche Bestimmungen) geforderter Leistungen von zu honorierenden, freiwilligen Zusatzleistungen Überschneidungen aufweist, soll ein naturschutzrechtlich und fachlich abgesicherter Katalog von Maßnahmen erarbeitet werden, die bei Ökokonto-Verfahren honoriert werden können. Eine mögliche Differenzierung zwischen den einzelnen Besitzarten ist gegebenenfalls zu berücksichtigen. Weiterhin ist die Frage der quantitativen Bewertungsverfahren im Rahmen der Ökokonto-Regelung zu klären.

Modul B - Flächen- und Maßnahmenauswahl

Zur Ausweisungspraxis von Naturschutzvorrangflächen im Wald, die auch für die Auswahl von Flächen und Maßnahmen für Ökokontomaßnahmen gelten sollen, wird auf der Grundlage einer Defizitanalyse ein kriteriengeleitetes, raumbezogenes Entscheidungsunterstützungssystem entwickelt. Dieses soll eine zielgenaue und effiziente Steuerung konkreter Naturschutzmaßnahmen ermöglichen, um bei gegebenem Maßnahmenvolumen einen möglichst großen Naturschutzwert im Wald zu schaffen.

Modul C - Sicherung und Monitoring

Ergänzend zur Optimierung segregativer Naturschutzmaßnahmen soll die Planung und Bewertung nutzungsintegrierter Maßnahmen analysiert und weiterentwickelt werden. Hier sollen in Zusammenarbeit mit dem DBU-geförderten Projekt "Entwicklung eines Managementmoduls für Totholz im Forstbetrieb" Methoden zur Bewertung und Sicherung nutzungsintegrierter Ökokonto-Maßnahmen entwickelt werden.

Abschließend sollen methodische Verfahren aufgezeigt werden, die geeignet sind ein naturschutzfachlich ausgerichtetes Monitoring für Kompensationsmaßnahmen im Wald zu ermöglichen. Mit dem so bestimmten Methodenset soll das Monitoring der im Projekt verankerten Umsetzungsflächen über die auf vier Jahre terminierte Projektlaufzeit hinaus fortgesetzt werden. Für die Finanzierung dieser Erfolgskontrollen steht der Antragsteller in Verhandlungen mit der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt (ZGF).

Transfer

Die Weiterführung des Projektes ist auf zwei Ebenen gesichert: Zum einen sind die im Rahmen der Umsetzung erfolgten Aufwertungen über die Ökokonto-Regelung dauerhaft gesichert. Zum anderen zielt das Projekt auf Transfer der erarbeiteten Modelllösungen. Ein Garant hierfür ist die aktive Partizipation aller Projektbeteiligten Gruppen, zusätzlich wird ein Best-Practice-Leitfaden erstellt, der im Rahmen einer Abschlusspublikation veröffentlicht wird. Durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem mittels eines Projektflyers, werden neue Anwendergruppen erschlossen.


pdf Datei Fragebogen "Umsetzungspraxis Ökokonto im Wald" zum Download
 
Zur Internetseite "Ökokonto im Wald"

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Dipl.-Geoökol. Tanja Bayer
Projekt "Ökokonto im Wald" des BUND LV Hessen
Projektbüro: Waldhornstraße 25, D-76135 Karlsruhe
Fon: +49 721 6256002, Fax: +49 721 151321235
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